Wirth, der

[1576] Der Wirth, des -es, plur. die -e, Fämin. die Wirthinn. 1. Überhaupt, eine Person in Rücksicht auf die Verwaltung ihres Vermögens. So nennt man jemanden einen guten oder schlechten Wirth, wenn er sein Vermögen gut oder schlecht verwaltet, oder anwendet. In etwas eingeschränkterm Verstande, eine Person in Rücksicht auf die Haushaltung, wie sie der Haushaltung vorstehet. Die Felder als ein guter Wirth behandeln. 2. In einigen engern Bedeutungen. (1) Die männliche und weibliche Hauptperson einer Haushaltung werden, besonders wenn es geringe Personen sind, oft der Wirth, die Wirthinn, noch häufiger und bestimmter aber Hauswirth und Hauswirthinn genannt. Das Dorf war vor dem Kriege mit sechzig Wirthen bewohnt, Hauswirthen, Familien. (2) * Der Ehemann und die Ehefrau; eine jetzt veraltete Bedeutung, welche aber ehedem sehr gangbar war. (3) Eine Person, welche einen oder mehrere Gäste verpfleget, d.i. mit Wohnung und Nahrung versorgt; es geschehe nun aus Freundschaft oder gegen Bezahlung. In dieser Bedeutung ist der Wirth dem Gaste, oder den Gästen entgegen gesetzt. Geschiehet die Versorgung für Bezahlung, so gibt es wieder verschiedene Arten von Wirthen, welche durch die Zusammensetzungen Gastwirth, Speisewirth, Schenkwirth, Bierwirth u.s.f. näher bestimmt werden.

Anm. Im Niederdeutschen Wehrt, in einigen Oberdeutschen Mundarten gleichfalls gedehnt, Wīhrt, im Schwedischen Wärd. Von dieser Dehnung rühret vermuthlich noch das th her, mit welchem das Wort geschrieben wird, ungeachter es im Hochdeutschen geschärft lautet. Was die Abstammung betrifft, so ist es ohne Zweifel von wahren in bewahren, von welchem auch unser warten abstammet, indem der Begriff der Besorgung, der Pflege, der Aufsicht, in allen Bedeutungen der herrschende ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1576.
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