Die Lungenprobe

[569] Die Lungenprobe wurde ehedem bei Untersuchung eines Kindermordes als ein untrügliches Zeichen, ob das Kind gelebt habe, oder nicht, vorgenommen; man warf nemlich die Lunge des neugebornen Kindes in ein Gefäß mit Wasser: sank sie unter, so nahm man es als Beweis an, daß damit noch nicht Luft geschöpft worden, mithin das Kind todt zur Welt gekommen sei; schwamm aber dieselbe oben auf, so glaubte man daraus die Zeichen bestimmen zu können, daß das Kind bei der Geburt und außer dem Leibe der Mutter schon Athem geschöpft, mithin gelebt habe. Indessen verwirft man heut zu Tage diese Probe als ein sehr trügliches Mittel, und sie kann am allerwenigsten als alleiniger Beweis gelten.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 569.
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