Magistrat

[17] Magistrat oder vielmehr Magistratus, d.h. Obrigkeit, nannte man im alten Rom sowol jedes öffentliche Staatsamt, wie das Consulat, die Prätur, das Tribunat, als auch die dasselbe verwaltenden Personen. Dergleichen Ämter wurden als Ehrenstellen betrachtet, daher umsonst verwaltet und durch die Wahl des Volks besetzt, dem die Inhaber verantwortlich waren; auch konnte man nur in einem gewissen Alter dazu gelangen und behielt in der Regel ein solches Amt blos ein Jahr. Bei uns versteht man jetzt unter Magistrat gewöhnlich die Gesammtheit der Verwaltungsbehörden einer Stadt, deren Mitglieder auch wol Magistratspersonen genannt werden und von denen z.B. in Baiern manche den Titel Magistratsrath erhalten. In Frankreich werden unter der Magistrature die richterlichen Beamten mit Einschluß der Staatsanwalte verstanden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 17.
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