[625] Raspe (Heinr.), Landgraf von Thüringen, war der Bruder des auf dem Wege nach dem h. Lande 1227 gestorbenen Landgrafen Ludwig des Heiligen, für dessen unmündigen Sohn Hermann R. als Vormund die Regierung führte. Die Witwe seines Bruders, die h. Elisabeth (s.d.), hatte von ihm viel zu leiden, sonst sorgte er aber kräftig für das Wohl und die Sicherheit des Landes, zerstörte mehre Raubburgen und stand in solchem Ansehen, daß ihn Kaiser Friedrich II., als er 1237 nach Italien zog, zu einem der Reichsverweser ernannte. Im J. 1238 übernahm zwar R.'s Mündel und Neffe als Landgraf Hermann II. selbst die Regierung, starb aber bereits 1242 und R. wurde nun als einziger männlicher Erbe seines Hauses dessen Nachfolger. Als hierauf Kaiser Friedrich II. (s.d.) während seiner Streitigkeiten mit Papst Innocenz IV. von diesem in [625] den Bann gethan und von den päpstlich gesinnten Erzbischöfen von Mainz und Köln in Deutschland die Wahl eines Gegenkönigs betrieben wurde, nahm R., des ihm vom Kaiser früher bewiesenen Vertrauens ungeachtet, die auf ihn gefallene Wahl an und der Papst unterstützte ihn mit 25,000 Mark Silber. Obgleich nun die weltlichen deutschen Fürsten meist nichts von dem Pfaffenkönige, wie sie R. nannten, wissen wollten, behauptete sich dieser doch eine kurze Zeit und erfocht bei Frankfurt am Main einen Sieg über Friedrich II. Sohn, Konrad. Allein 1247 wurde R. während eines misglückten Zuges nach Schwaben bei der Belagerung von Ulm durch einen Pfeilschuß verwundet und starb an den Folgen davon bald nach seiner Rückkehr auf die Wartburg 1248, wodurch die Linie der alten Landgrafen von Thüringen (s.d.) erlosch.