[640]Reclamation nennt man jede Einwendung gegen eine obrigkeitliche Verfügung oder Auflage. Dieses Wort ist ein milderer Ausdruck für Beschwerde oder Protestation, womit es indeß oft auch gleichbedeutend gebraucht wird.
Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 640.