Reclamation

[640] Reclamation nennt man jede Einwendung gegen eine obrigkeitliche Verfügung oder Auflage. Dieses Wort ist ein milderer Ausdruck für Beschwerde oder Protestation, womit es indeß oft auch gleichbedeutend gebraucht wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 640.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika