[121] Aufruhr, Zusammenrottung mehrerer Personen, bei der gegen die gesetzliche Tätigkeit der Organe der öffentlichen Autorität gewaltsame Selbsthilfe geübt wird; bei längerer Dauer wird der A. zur Empörung oder Rebellion. Er wird nach dem Deutschen Strafgesetzbuch mit Gefängnis-, gegen die Rädelsführer mit Zuchthaus-, der militärische vor dem Feinde mit Todesstrafe bedroht.