Beurlaubtenstand

[197] Beurlaubtenstand, umfaßt im deutschen Heere alle dienstpflichtigen Personen, welche nicht im aktiven Heere dienen, also alle Offiziere, Ärzte, Beamten und Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Ersatzreserve, Land- und Seewehr, sowie die vorläufig in die Heimat beurlaubten Rekruten und Freiwilligen und die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 197.
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