[197] Beurlaubtenstand, umfaßt im deutschen Heere alle dienstpflichtigen Personen, welche nicht im aktiven Heere dienen, also alle Offiziere, Ärzte, Beamten und Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Ersatzreserve, Land- und Seewehr, sowie die vorläufig in die Heimat beurlaubten Rekruten und Freiwilligen und die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.