Brüche

[274] Brüche, in der alten Rechtssprache, bes. in Niederdeutschland, die geringern Verbrechen, die vor den Brüchengerichten verhandelt wurden; auch deren Strafe, bes. Geldstrafe; brüchen, ein Verbrechen durch Geldstrafe ahnden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 274.
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