Erpressung

[531] Erpressung (lat. concussĭo), Vergehen dessen, der, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, einen andern durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, vom deutschen Strafgesetzbuch (§ 253) mit Gefängnis bez. Zuchthaus bedroht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 531.
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