Explosivstoffe

[548] Explosīvstoffe, Sprengstoffe, feste oder flüssige Körper (oder Gemenge von solchen), welche durch Temperaturerhöhung, durch Schlag oder Erschütterung zur Explosion (s.d.) gebracht werden können. Die meisten E. enthalten den zur Verbrennung nötigen Sauerstoff selbst; manche sind sauerstofffrei, wie Stickstoffwasserstoffsäure, Jodstickstoff und Chlorstickstoff, die sich bei der leisesten Berührung in ihre gasförmigen Elemente zersetzen. Je nach Entzündungstemperatur und der Heftigkeit der Gasentwicklung unterscheidet man: 1) Impulsive E., die bei hoher Temperatur langsam verbrennen: Treibmittel für Geschosse, auch Sprengmittel für Hohlgeschosse und Minen. 2) Brisante E., die bei hoher Temperatur sehr heftig verbrennen: nur Sprengmittel. 3) Fulminante E., die bei niederer Temperatur mit größter Heftigkeit explodieren: Zündmittel (Detonator) für andere E. – Nach der Zusammensetzung sind die E. Gemenge oder chem. Verbindungen. Erstere bestehen aus leicht verbrennlichen Stoffen (Holzkohle, Schwefel, Zucker u.a.) und einem Sauerstoffträger (salpetersaures oder chlorsaures Salz); letztere sind knallsaure Salze oder Nitrate von organischen Substanzen (Baumwolle, Holzfaser, Stärkemehl, Glyzerin u.a.). Die Nitrate können durch Beimengungen technisch brauchbarer gemacht werden. Neuerdings gehört auch flüssige Luft zu den Explosiv-, speziell Sprengstoffen. Der verbrecherische und gemeingefährliche Gebrauch von Sprengstoffen ist durch Gesetz vom 9. Juni 1884 mit schweren Strafen bedroht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 548.
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