[553] Fährte, mehrere aufeinander folgende Fußabdrücke (Tritte) des zur hohen Jagd gerechneten vierläufigen Wildes [553] [Abb. 545]; bei Hasen und Raubtieren Spur; das angeschossene Wild macht F., wenn es auf der Flucht Schweiß (Blut) zurückläßt. Fährtengerecht ist der Jäger, der aus der F. Geschlecht und Stärke des Wildes anzugeben vermag; fährtenlaut der Hund, der auf die frische (warme) F. kommend gleich Laut gibt.