[678] Gewerbehygiene, der Teil der Hygiene, der sich mit den Gesundheitsschädigungen der Arbeiter infolge der Lebensbedingungen in bezug auf Ernährung, Wohnung, Hautpflege etc. und im besondern mit den Gewerbekrankheiten (s.d.) befaßt. – Vgl. Eulenberg (1876).