[776] Heerbann, in der durch Karl d. Gr. eingeführten Kriegsverfassung das Aufgebot aller waffenfähigen Freien zur Heerfahrt, d.h. zu einem Volkskrieg; mit der Ausbildung des Lehnswesens seit Ende des 10 Jahrh. allmählich durch das Dienstgefolge der Vasallen verdrängt. Die Rangordnung (Heerschild) im Lehnstaat umfaßte 7 Schilde: 1) Kaiser, 2) geistliche Fürsten, 3) weltliche Fürsten, 4) freie Herren, 5) Bannerherren, 6) Ritter, 7) nicht ritterliche Freie (Einschildige).