Kanonisch

[929] Kanōnisch, dem Kanon (s.d.) entsprechend oder zu ihm gehörend. – Kanonisches Alter, das zur Übernahme eines kirchlichen Amtes vorgeschriebene Alter (22 Jahre für das Diakonen-, 24 für das Priester-, 30 für das Bischofsamt). – Kanonisches Recht (Jus canonĭcum), das von der christl. Kirche gebildete, in den Rechtssammlungen des Corpus juris canonici enthaltene Recht, weiches nicht bloß die Stellung und Angelegenheiten der Kirche, sondern auch das Privat-, Prozeß- und Strafrecht behandelt. Verschieden ist das Kirchenrecht (s.d.) – Kanonische Stunden, s.v.w. Horen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 929.
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