[35] Legitīm (lat.), gesetz-, rechtmäßig, auf anerkanntem Rechtstitel beruhend; ehelich (s. Legitimation); Legitimität, Gesetz-, Rechtmäßigkeit eines Besitzes, Anspruchs etc., auch einer Staatsregierung; Legitimisten, die Anhänger des Legitimitätsprinzips, d.h. des Grundsatzes der Unveränderlichkeit der erblichen Monarchie (Königtum von Gottes Gnaden); speziell in Frankreich die Anhänger der Bourbonen, im Gegensatz zu den Orléanisten (s.d.).