[267] Nichtigkeitsbeschwerde, Rechtsmittel zur Beseitigung eines als nichtig, d.h. gegen das Recht verstoßend. angefochtenen Urteils, im heutigen deutschen Prozeß durch die Revision und die Wiederaufnahme des Verfahrens vertreten; letztere kann im Zivilprozeß durch die Nichtigkeitsklage gefordert werden, wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war etc.