Normalarbeitstag

[284] Normalarbeitstag, Maximalarbeitstag, die gesetzlich bestimmte höchste tägliche Arbeitsdauer der Fabrikarbeiter oder der Gewerbsgehilfen überhaupt, in der [284] Schweiz seit 1877 und in Österreich seit 1885 auf 11 Stunden festgesetzt; im Deutschen Reich nicht eingeführt, doch ist die tägliche Arbeitszeit der Frauen auf 11, der jugendlichen Arbeiter auf 10 Stunden beschränkt, die der erwachsenen männlichen Arbeiter kann, falls ihre Gesundheit gefährdet ist, durch Bundesratsbeschluß ebenfalls eingeschränkt werden. Die Sozialdemokratie erstrebt die Einführung des Achtstundentages, der in je 8 Stunden Arbeit, Erholung und Schlaf zerfallen soll. – Vgl. Jäger (1891 u. 1892), Rost (1896), Rae (deutsch 1897).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 284-285.
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