Pferdegelder

[392] Pferdegelder, Entschädigung für die von rationsberechtigten Offizieren des deutschen Heers (Fußtruppen, Feldjäger, fahrende Artillerie, Train) bis zum Regimentskommandeur einschließlich zu beschaffenden eigenen Pferde, beträgt auf 8 Jahre für jedes Pferd 1500 M und wird monatlich mit 15,62 M nachträglich gewährt, falls das Pferd wirklich gehalten wird. Alle übrigen Offiziere erhalten Chargenpferde (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 392.
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