[392] Pferdegelder, Entschädigung für die von rationsberechtigten Offizieren des deutschen Heers (Fußtruppen, Feldjäger, fahrende Artillerie, Train) bis zum Regimentskommandeur einschließlich zu beschaffenden eigenen Pferde, beträgt auf 8 Jahre für jedes Pferd 1500 M und wird monatlich mit 15,62 M nachträglich gewährt, falls das Pferd wirklich gehalten wird. Alle übrigen Offiziere erhalten Chargenpferde (s.d.).