[483] Rabbīner, die von den Gemeinden berufenen und staatlich anerkannten geistl. Vorsteher und Lehrer der Juden, meist zugleich Prediger; in Frankreich der Groß-R. Vorsitzender des jüd. Konsistoriums. Rabbinerseminare in Berlin, Breslau, Wien, Budapest, Paris, London (Ramsgate); Rabbināt, Amt eines R., jetzt nur von jüd.-theol. und akademisch Gebildeten zu erlangen. Rabbinische Sprache (Neuhebräisch), die stark aramäisch gefärbte Gelehrtensprache [483] der Rabbinen. – Vgl. Siegfried und Strack, »Lehrbuch der neuhebr. Sprache und Literatur« (1884), Lexikon von Levy (4 Bde., 1875-89).