Rechtsstand

[500] Rechtsstand, der auf das Recht gegründete Zustand, im Gegensatz zum bloßen Besitzstand. Letzterer geht durch gewisse gesetzliche Bedingungen (Verjährung) in den R. über.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 500.
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