[509] Reichskollegien, die drei Abteilungen der Reichsstände auf den frühern Reichstagen: 1) das kurfürstl., 2) das fürstl. (Reichsfürstenrat), das sich in die weltliche und geistl. Bank teilte, 3) das reichsstädtische Kollegium, geteilt in die rhein. und schwäb. Bank. (S. Reichstag.)