[621] Schändung, Befleckung oder körperliche Verletzung einer Person, wodurch diese mit einem dauernden Makel behaftet wird (Entmannung, Defloration, Notzucht etc.). Gräber-S., Kirchen-S., Verübung beschimpfenden Unfugs an Gräbern (s. Gräberfrieden) und Kirchengebäuden.