Schleuse

[640] Schleuse, Bauwerke zur zeitweiligen Trennung der Verbindung von Gewässern verschiedener Spiegelhöhe. Stau-S., Flut-S. (s. Freiarche), wenn der Anstau und zeitweilige Auslaß des Wassers Hauptzweck, bei Niederungsentwässerung Deich-S. (s. Siel). Zur Herstellung einer Schiffahrtsverbindung zwischen Gewässern verschiedener Spiegelhöhe dienen Schiffs-S., die für größern Verkehr meist als Kammer-S. ausgeführt sind. Liegen zwei S. unmittelbar hintereinander, so entsteht eine Kuppel-S., bei größerer Anzahl eine Schleusentreppe. Die Kammer-S. bestehen aus dem massiven Ober- und Unterhaupt mit den Toren und der Kammer, die, nicht immer massiv ausgeführt, mindestens ein größtes Schiff der betreffenden Wasserstraße aufnehmen muß. Wenn mehr Platz vorhanden ist: Doppel- und Kessel-S. Die Schleusentore sind aus Holz oder Eisen, mitunter als Klapptore, meist als Stemmtore ausgebildet, d.h. zweiflügelig, sich mit der Schlagsäule zusammen und gegen den Drempel (Schlagschwelle) stemmend und in der Wendenische drehend. Die Füllung der S. geschieht durch Schützen (s.d.) in den Toren oder durch Kanäle (Umläufe), die abwechselnd mit Ober- oder Unterwasser in Verbindung zu setzen sind. Die Spiegeldifferenz bei Kammer-S. beträgt meist 2-10 m (bei größern Höhen Schacht-S.). Bei Höhen über 10 m meist Ersatz durch schiefe Ebenen (s. Seilebene) und Schiffshebewerke (s.d.). Zum Abschluß von Seehafenbecken (Docks) dienen häufig nur einhäuptige S. (Dock-S.), die dann nur bei Spiegelgleiche (Flut) zu öffnen sind. – Vgl. Brennecke (4. Aufl. 1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 640.
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