[673]Schwerinstag, im preuß. Abgeordnetenhaus und danach auch im DeutschenReichstag ein für die Erledigung von Mitgliederanträgen bestimmter Tag (meist Mittwoch); durch den Grafen von Schwerin zuerst angeregt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 673.