Schwerinstag

[673] Schwerinstag, im preuß. Abgeordnetenhaus und danach auch im Deutschen Reichstag ein für die Erledigung von Mitgliederanträgen bestimmter Tag (meist Mittwoch); durch den Grafen von Schwerin zuerst angeregt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 673.
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