Schwert

[673] Schwert, Hieb- und Stoßwaffe, mit gerader, breiter Klinge und Doppelschneide; im Mittelalter oft sehr lang und mit beiden Händen zu führen. – Eiserne oder hölzerne Platte, die seitlich oder in der Mitte von flachbodigen Fahrzeugen ins Wasser gesenkt wird, um den Kiel zu ersetzen; wird an einer unten befestigten Kette je nach Bedarf gehoben oder gesenkt; auf Sportsegelfahrzeugen in einem Einschnitt des Kiels angebracht, um die Stabilität des Bootes zu erhöhen (Schwertboot, engl.-amerik. Catboat).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 673.
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