[748] Staatspapiere, Staatsobligationen, vom Staat ausgegebene Urkunden, die den Staatsgläubigern ihr Forderungsrecht verbriefen, entweder zinslose (Kassenscheine, Staatsnoten, Papiergeld u.a.) oder, was gewöhnlich unter S. verstanden wird, zinstragende (Schatzanweisungen, Schatzscheine, Prämien-, Lotterieanlehnscheine u.a.) und Renten gewährende, letztere beiden mit Talons und Coupons versehen, seitens des Gläubigers nicht kündbar, aber auf den Inhaber lautend, daher Gegenstand des Börsenhandels. (S. auch Staatsschulden.)