[775] Strafverfügung, zum Unterschied vom amtsrichterlichen Strafbefehl (s.d.) eine Verfügung, durch die Polizeibehörden für Übertretungen eine in den Strafgesetzen angedrohte Strafe (nur Haft bis zu 14 Tagen oder Geldstrafe) festsetzen; gegen sie kann binnen einer Woche auf richterliche Entscheidung angetragen werden.