[804] Talmud (neuhebr., »Lehre«), das Gesetzbuch des nachchristl. Judentums, die Grundlage seiner religiösen und bürgerlichen Einrichtungen. Der T. besteht aus der Mischna (»Unterricht«), einer um 218 n. Chr. zu Tiberias in 6 Ordnungen redigierten Sammlung der bis Ende des 2. Jahrh. von den Tannaim (s.d.) gegebenen Erläuterungen des Mosaischen Gesetzes, und der Gemārā (»Vollendung«), welche die Erklärungen der Amoraim (die Gesetzeslehre des 3. bis 5. Jahrh.) zur Mischna enthält. Da die Gemara in Palästina und in Babylonien in verschiedener Gestalt ausgebildet und redigiert wurde, unterscheidet man den jerusalemischen, palästinensischen T. (Jeruschalmi, im 4. Jahrh. abgeschlossen) und den umfangreichern babylonischen T. (Babli, um 550 vollendet). Neueste Ausgabe: »Der babylonische T.« (Text, Übersetzung und Anmerkungen) von Goldschmidt (1896 fg.). – Vgl. Deutsch (3. Aufl. 1880); Strack, »Einleitung in den T.« (2. Aufl. 1894); Weber, »Jüd. Theologie auf Grund des T.« (2. Aufl. 1897).