[843] Titel (lat. titŭlus), Auf-, Überschrift eines Buchs, Kunstwerks etc.; Amts-, Ehrenname (s. Titulaturen); gesetzlicher Grund, aus dem jemand ein Recht zusteht (Rechts-T.); auch Bezeichnung der einzelnen Kapitel in Gesetzsammlungen; im kath. Kirchenrecht eine Stelle, später der Nachweis gesicherten Lebensunterhalts (Beneficium, Patrimonium etc.) bei der Ordination.