[888] Unentgeltliche Verträge, im Gegensatz zu den Entgeltlichen Verträgen (s.d.) solche, welche auf eine Gefälligkeit, Schenkung u. dgl. hinauslaufen.
Brockhaus-1911: Entgeltliche Verträge · Einseitige Verträge
Meyers-1905: Synallagmatische Verträge · Gewagte Verträge · Entgeltliche Verträge