[963] Weihbischof, in der kath. Kirche der als Bischof In partibus infidelium (s.d.) geweihte Gehilfe eines Bischofs, der in Stellvertretung des letztern die Pontifikalien auszuüben befähigt ist.
Adelung-1793: Weihbischof, der
Brockhaus-1809: Der Weihbischof
Herder-1854: Weihbischof