Zensus

[1020] Zensus (lat.), im alten Rom die Schätzung der Bürger nach ihrem Vermögen; im neuern Wahlrecht die an die Ausübung desselben geknüpfte Bedingung der Nachweisung eines bestimmten Steuerbetrags; auch s.v.w. Volkszählung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1020.
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