Zoll

[1032] Zoll, die von Staats wegen (Zollhoheit, Zollregal) auf den Verkehr gelegte Abgabe, schon im Altertum (meist verpachtet) üblich, im Mittelalter sehr mannigfaltig, auch im Innern des Landes selbst (Binnen-Z.), später und noch jetzt nur von Handelsgütern beim Übergang über die Landesgrenze (Grenz-Z.) erhoben; zerfällt in Einfuhr-Z., Ausfuhr-Z. und Durchfuhr-(Transit-)Z.; nach dem bei der Erhebung verfolgten Zweck unterscheidet man Finanz-Z., Schutz-Z., Rück-Z., Differential-Z., Prohibitiv-Z., Retorisions-Z. Z. (Maut) heißt auch die Abgabe für Benutzung von Kommunikationsmitteln (Brücken-, Straßen-Z.). – Vgl. Aufseß-Wiesinger (5. Aufl. 1900), A. Hoffmann (1902 fg.).

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Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1032.
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