Stadtbefestigung

[930] Stadtbefestigung. Über die ältesten Stadtbefestigungen in Deutschland sind nur wenige Notizen erhalten; einzelne Daten sind: für Mainz 712 und 730; Regensburg 734; Köln 716, die Brücke 789; Worms 897; 985 wird eine feste Burg im Innern der Stadt erwähnt; Frankfurt a.M. stammt aus der Zeit Ludwigs des Frommen; Strassbürg wird anfangs des 8. Jahrhunderts zum ersten Mal erweitert, zum zweitenmal im 13. Jahrhundert; Augsburg hat zur Zeit der Ungarnschlacht 955 eine Ringmauer; Türme erhält es erst nach der Schlacht; St. Gallen wird 953 befestigt und soll 13 Türme bekommen haben; Hildesheim wird 933 mit Mauern und Türmen versehen; über die von den sächsischen Kaisern befestigten Orte, siehe den Artikel Burg. Bauliche Überreste sind vor dem[930] 11. Jahrhundert keine erhalten; es scheint, dass den meisten Städten eine mässig dicke und hohe, in Stein erbaute Ringmauer, hinter einem breiten, momöglich Wassergraben genügte. Die Bewachung und Verteidigung war so unter die verschiedenen Klassen der Bewohner verteilt, dass den Einzelnen bestimmte Strecken oder gewisse Türme zugewiesen waren. Im 11. Jahrhundert war die Bedeutung der Städte als feste Plätze eine wesentlich erhöhtere; sie dienten als Sammelplätze der Heere, auch der Kirchen- und Reichsversammlungen; die Belagerungen, von denen berichtet wird, Würzburg 1077 und 1086, Augsburg 1081 und 1087, Regensburg 1086, Marburg 1105, Köln 1116, waren meist vergeblich. Auch aus dem 12. Jahrhundert sind die Überreste städtischer Befestigungsbauten noch spärlich; ihre Elemente sind Graben, Ringmauern, Türme und Vorhöfe. Der Aufschwung, den im 12. und 13. Jahrhundert der Burgenbau infolge der Kreuzzüge nahm, kam bald auch den deutschen Städten zu gute; er ging Hand in Hand mit dem sich entwickelnden Bürgertum und den Zünften und die letzteren dienten zugleich als militärische Gliederungen, sowohl zur Besetzung, als zur Unterhaltung und Erneuerung bestimmter Teile der Umwallung. Da baute und schmückte denn jede Zunft nach ihrem Sinne, was manche seltsame Anlage ergab; auch ihre Namen bekamen gewisse Teile des Mauergürtels von ihren Innungen, wie Bäckerthor, Schneiderbrücke. Besondere Aufmerksamkeit verwandte man auf die Thorburg, das Propugnaculum, das übrigens nicht bloss verteidigen, sondern auch die Macht und das Ansehen der Stadt repräsentieren sollte.

Infolge des seit dem 13. Jahrhundert zunehmenden Fehdewesens versah man in vielen Gegenden sogar die Dörfer mit einer Befestigung, die in Franken Haingraben hiess. Dieselbe bestand aus breiten Gräben, starken Zäunen und Erdaufwürfen, die mit Hecken bepflanzt waren. Flügelthore, weit genug, um einen Erntewagen durchzulassen, öffneten sich meist nur zwei Wegen gegenüber. Die Hauptverteidigung des Dorfes lag im Kirchhofe mit der Kirche, siehe Friedhof. Ähnliche Verhältnisse traten bei einem Teile der deutschen Städte ein, es sind die sogenannten Dorfstädte, die für ihre Befestigungen lange Zeit durch auf Holz und Erde angewiesen blieben; auch wo die eigentliche Stadt mit Mauern eingeschlossen war, blieben die Vorstädte meist auf die alte Befestigung mit Graben und Pfählen angewiesen. Die Elemente der Stadtbefestigungen aber waren jetzt die meist neu angelegten Mauern in einer Höhe von 30–50 und einer Dicke von 5–7 Fuss. Der Wehrgang lag anfangs oben, später oft in halber Höhe; in der Mauer waren für die Armbrust 3 Fuss breite mit Laden verschliessbare Fenster oder kreuzförmige Scharten, für den Bogen vertikale und für die Feuerwaffen runde Scharten angebracht. In allgemeinem Gebrauche ist auch eine aussen herumgehende, auf Tragsteinen ruhende Gallerie mit durchbrochenem Fussboden, von wo aus man siedendes Wasser, brennendes Pech u. dgl. herabgiessen konnte. –

Die Türme waren 40–70 Fuss hoch; sie springen bis zum Beginne des 14. Jahrhunderts in Deutschland selten über den Mauerzug vor; später ruhen sie zuweilen als Halbtürme erkerartig auf der Mauer; erst im 15. Jahrhundert werden sie zur Seitenbestreichung des Zwingers über die Mauer hinausgerückt. Die Form der deutschen Türme ist meist viereckig, nach hinten zumeist offen; in Frankreich die Form geschlossener Cylinder. Bei der Armierung nahm man die Spitzdächer ab und stellte[931] auf den Plattformen Wagarmbrüste, später Büchsen auf. – Die Thore, welche stets mit der Brücke über den Graben und dem jenseits liegenden Brückenkopfe zusammengehörige Befestigungen bildeten, erscheinen als selbständige Werke innerhalb der Umfassung, daher manchmal geradezu Burgen genannt. Bei einer und derselben Stadt kann ihre Anordnung sehr mannigfaltig sein. Die Thoröffnungen sind, offenbar um den schweren Lanzenreitern bei Ausfällen den nötigen Raum zu bieten, auffallend hoch und breit, weshalb sie später wiederholt eingebaut werden mussten. Vor dem Thor war eine Barbigan angebracht, ein Aussenwerk, das die Ausfallpforte deckte und der Besatzung gestattete, sich vor der Ringmauer geschützt zu sammeln; sie war von Holz oder Erde hergestellt, seltener aus Stein, und mit Zugbrücke, breitem Graben und äussern Pallisaden versehen. – Die Gräben waren anfangs sehr schmal und seicht; zu Ende des 14. Jahrhunderts und zu Anfang des 15. wird in vielen Städten ein zweiter Graben angelegt. Mit dem jenseitigen Grabenrande waren die Thore durch Brücken verbunden, die nach aussen so stark wie möglich, nach der Stadt zu ganz schutzlos hergestellt wurden. Das Stück der Brücke unmittelbar vor dem Thore war stets eine bewegliche Zugbrücke. Meist liefen die Brücken schräg auf das Thor zu; ihr Material war gewöhnlich Holz; Brücken mit steinernem Unterbau waren wieder mit Türmen besetzt. Jenseits des Grabens lagen die Barbiganen, welche seit dem 15. Jahrhundert gewöhnlich Bollwerke oder Basteien genannt werden; weiter hinaus Zäune (Palissadenreihen) und Schütten (Erdwälle), welche eine Art gedeckten Weges bildeten.

Allgemein in Europa war die Verbindung von Burg und Stadt, seis dass sich an und um die Burg die Stadt angesiedelt, seis dass in die fertige Stadt eine Burg gebaut worden war. In Deutschland ist der erste Fall namentlich in den preussischen Städten mit den Ordensburgen eingetreten; doch kommt dieselbe Erscheinung auch in ältern Städten vor, in Münster, Bamberg, Leipzig, Würzburg, Nürnberg, Landshut, Eichstädt, Kempten, Halle, Meissen. Lag die Burg höher als die Stadt, so verband man Burg und Stadt durch eine Mauer, die den Berg herablief und an die Stadtmauer anschloss.

Durch das Auftreten der Feuerschlünde war das im 14. Jahrhundert herrschende Fortifikations-System in Unordnung gekommen, und die Versuche es herzustellen, gehen von der Mitte des 15. bis ins 17. Jahrhundert. Das Problem der Kriegsbaumeister ist nunmehr: Möglichkeit rasanter Geschützwirkung bei Aufrechthaltung voller Sicherheit gegen Leitersteigung. Infolge davon kam man von der Sitte, das Geschütz auf den Türmen aufzustellen, ab, schüttete den Wehrgang der Mauer mit Erde an und schuf so einen Wallgang hinter der Mauer, von dem aus das Geschütz feuern konnte; daher der Name Schütte, franz. rempart, von remparer = parer à nouveau. Da jedoch der Sturz der gebrochenen Mauer in diesem Falle unbedingt den der Erdmasse nach sich zog, wendete man lieber eine äussere Schüttung an und schuf einen äussern Niederwall, den man mit den bestehenden Mauern und Türmen verbinden konnte und der die Beibehaltung des älteren Systemes gestattete. Ausserhalb der Thore baute man statt der alten Barbigane grössere Bollwerke, die das Geschütz aufnahmen und wiederum mit Gräben versehen wurden. Eine bedeutende Rolle spielten nunmehr auch breite und tiefe Gräben; um diese selbst zu verteidigen, errichtete man an den Ecken der Umwallung[932] im Graben selbst austretende Streichwehren.

Die genannten neueren Bauten, bei denen der Erdwall eine grosse Rolle spielt, wurden bloss als Ergänzungsbauten der mittelalterlichen Wehreinrichtungen hergestellt. Anderer Natur sind die fundamentalen Neubauten, bei welchen der Mauerbau zu kühner Ausgestaltung und grandiosen Dimensionen gelangt. Die Absicht dabei ist, die Mauer der gesteigerten Artilleriewirkung halber zu verstärken und in den untern Geschossen der Werke Hohlräume zu gewinnen, die dem dort aufgestellten Geschütz einen rasanten Schuss sicherten. Die Verstärkung der Mauer geschah durch ausserordentliche Stärken, Hohlräume wurden gewölbt; ältere Maueröffnungen wurden nach verschiedenen Methoden zu Geschützscharten umgewandelt. Die Türme wurden niedriger und mit grösserem Durchmesser angelegt, auch mehr nach Aussen vorgeschoben und die Zahl der Scharten vermehrt. Die Batterie hinter den Zinnen wurde geblendet und dann unmittelbar an den Rand der Turmplattform vorgerückt. Namentlich die Anlage und Einrichtung der Basteien waren ein Gegenstand unablässiger Versuche für alle europäischen Völker; im allgemeinen hatten um das Jahr 1500 die Neuerungen im Befestigungswesen noch vorwiegend lokalen Charakter und eigentliche Militär-Ingenieure gab es noch nicht.

Eine allgemein anerkannte Befestigungskunst entwickelte sich zuerst auf dem Boden der italienischen Renaissance; hier entstand die bald überall angenommene Altitaliensche Befestigungsweise oder die bastionierte Befestigung, die man angemessener Fortifikation mit Bastionen oder Polygonalbefestigungen heissen sollte. Nach Jähns, Geschichte des Kriegswesens.

Diesen kriegsgeschichtlichen Andeutungen seien hier einige rechtsgeschichtliche beigefügt, die wir dem Werke Genglers, deutsche Städte-Altertümer, Erlangen 1882, Abschn. I, II und III entnehmen.

1) Mauern. Ihre Herstellungs-Arbeit teilte sich zwischen verstendigen werklüten und den Bewohnern der Stadt. Die Dienste der letzteren heissen die Mauer-Baulast; sie beruht auf sämtlichen Einwohnern der Stadt, welche den Dienst entweder persönlich oder durch Drittpersonen ausüben; oft erhalten sie dafür von den Stadtherren Befreiung von Steuern und anderen Diensten. Den Geldaufwand für die Errichtung und Instandhaltung der Stadtmauer suchte man in der Regel durch die allgemeinen städtischen oder durch bestimmte landesherrliche, der Stadt überwiesene Einkünfte zu decken; bisweilen aber schuf man einen eignen Befestigungs-Baufond, dessen Einnahmsquellen die Mauersteuer, der Mauerzoll, das heisst ein Zuschlagszoll zu dem ordentlichen Weggelde, die Mauer-Accise oder das Mauer-Ungeld, die Mauer-Vermächtnisse, d.h. in jedem Testament auszusetzende Zwangsbeiträge, das Mauer-Drittel von allen bei Todesfällen sich ergebenden erblosen Gütern, die Mauer-Geldbusse, bei gewissen an öffentlichen Orten verübten gewaltthätigen Handlungen. Eine ähnliche Frevelstrafe, z.B. bei Friedbrüchen und Geheimbündnissen, erscheint häufig mit der Leistung von zehn- bis fünfzigtausend Mauersteinen zum Stadtbaue, während andere Vergehen durch Leistung einer gewissen Anzahl von Pfählen oder Fuder Steine gebüsst werden. Wenn Wohnhäuser oder anderer Grundbesitz unmittelbar an den Mauerbau anstiessen, also speziell durch denselben geschützt waren, wurde zuweilen der Eigentümer zu einem Bruchteil des Baukosten-Betrages verpflichtet.[933]

Die Stadtmauer galt für unverletzlich oder heilig, und zwar der Anschauung des Mittelalters gemäss um der in den städtischen Kirchen aufbewahrten Reliquien oder um der Schutzpatrone willen. Als besonders mauer-schädigende Handlungen werden in den Stadtrechten aufgeführt die Mauer-Zerstörung, die Mauer-Verletzung, die Mauer-Verbauung, die Mauer-Übersteigung und die Mauer-Begehung. Zuweilen wurde solchen Klöstern, welche die Mauer berührten, gestattet, kleine Durchgangspforten oder bloss Fenster durch den Mauerkörper anzulegen.

Für die Mauer bestand eine eigene Mauerwache, für welche ein eigener Wächtergang, ursprünglich regelmässig innerhalb der Mauer, zwischen dieser und den anstossenden Häusern, ausnahmsweise auch ausserhalb der Mauer zwischen ihr und dem Stadtgraben zu ebener Erde herum angelegt war, an dessen Statt später ein sogen. oberer Umgang in der Höhe der Schiessscharten angelegt wurde, eine, auch Letze genannte hölzerne und gedeckte Gallerie.

Um den Mauergürtel ging der Stadt-Graben, der auf der Gegenseite der Mauer durch den Stadt-Wall begrenzt war.

2) Stadt-Thore, mhd. tore, porten, statporten, portel, pörtel, tüerl. Sie sondern sich in Wall- oder Grabenthore und in Mauer-Thore. In der lange verfolgbaren Vierzahl lassen sie den uraltertümlichen Einfluss der vier Himmelsgegenden erkennen.

Die Thorgewalt oder die Verfügung über die Stadtthore, namentlich die Rechte der Thorbesetzung und Schlüsselverwahrung, gebührte ursprünglich allein dem Stadtherrn; doch trat im Verlaufe der Zeit das Bestreben der Bürger hervor, die volle Verfügungsgewalt über ihre Stadtthore an sich zu bringen; in der Regel wurden dann entweder die Bürgermeister oder einzelne Ratsglieder bevollmächtigt, jeden Abend die Thorschlüssel in Empfang zu nehmen.

Für die Thorhut bestanden die Ämter des Thorwartes und der Thorwächter. Der Thorwart sass in der Thorstube und war allein befugt, den Einlass begehrenden das Thor oder die kleinere im Thorflügel angebrachte Durchgangsthüre zu öffnen; nach einzelnen Stadtrechten hatte der Thorwart auch die satzungsgemässen Thorgelder einzuheben, die Einfuhr fremder Gewerbsprodukte zu kontrollieren, das Thorgefängnis, wo ein solches bestand, zu überwachen und die im Thorgelasse aufbewahrten Geschütze und Waffenvorräte zu beaufsichtigen. Unter seinem Befehle standen die Thorwächter, welchen die Wache unter dem Thorbogen, die Spähe auf der Thorzinne und die sogen. Gitterwart oblag.

3) die Thürme scheiden sich in Wart- und Wehrtürme aus.

Der Wart-Turm, wart turn, warte, wart befand sich stets ausserhalb der Stadt, doch im Umkreise ihrer Markung, in der Regel auf einem erhöhten Punkte, der oft wartberg heisst. Es waren meist massive Steinbaue von schlanker, oft viereckiger Gestalt und ansehnlicher Höhe. Den Dienst darauf versah ein Turmwärter, in Kriegszeiten ein bewährter angesehener Mann, der mit den städtischen Mauer- und Turmwächtern durch verabredete Merkzeichen eine fortwährende Verständigung unterhielt.

Die Wehrtürme sind fünferlei Art: 1) Mauer-Türme, Bestandteile der Mauer selbst, entweder ursprünglich freistehende kleine Burgen, die man nachher bei Anlegung der Stadt in den Mauerring einbezog, oder mit dem Mauerbau zusammen erbaut, ihrer Bauart nach meist mittelhoch, schmal, mit einem konischen[934] oder spitzen Ziegeldache überdeckt. Stets sind zahlreiche Mauertürme Zierde und Stolz der deutschen Städte gewesen. 2) Wall- oder Grabentürme sprangen basteiartig an den Ecken oder Umbiegungen des Walles auf Damm-Ausläufern derselben vor; von ihrer kurzen bauchigen Rundform heissen sie rondele. 3) Thor-Türme erhoben sich ein- oder zweistöckig über den Hauptthoren in den mannigfaltigsten Formen. 4) Zwinger, d.h. zum speziellen Schutze einzelner Mauerteile bestimmte, meist cylinderförmige, nicht bedeutend hohe, aber sehr weite Steintürme, zur Unterbringung schweren Geschützes und beträchtlicher Besatzungen. 5) Bergfriede, ursprünglich transportable Holztürme zur Belagerung, sodann Türme ähnlicher Art, aber zur Abwehr des Feindes an die Mauer gestellt; noch später feststehende Türme, häufig noch aus Holz, entweder bloss zur Bergung der Einwohner und ihrer wertvolleren Fahrhabe während einer Belagerung bestimmt, dann im Innern der Stadt, oder als Schutztürme vor der Stadt erstellt.

In Friedenszeiten sassen auf denjenigen Türmen, die man als Wachttürme benützte, hüeter oder wachter; unbenutzte Türme überliess man wohl zeitweise an Klöster oder Privatpersonen zu Besitz und Nutzung, sei's als Wohnungen, sei's als Kornspeicher u. dgl.

Einer unter den Wachttürmen galt als Beobachtungs- und Melde-Turm, wo dessen Funktionen nicht etwa dem Kirchturm übertragen waren. Vom Melde-Turm aus wurde der Bürgerschaft durch bestimmte Zeichen, Flaggen-Aushängung und Glockenschlag gewisse Zeichen gegeben. Die zu diesem Zwecke dienende Glocke hiess Sturm-, Bau- oder Eidglocke; auch Mordglocke kommt vor. Die Glocke wurde angeschlagen in Kriegsgeschäften, in Feuer-, Eis- und Wassersnot, bei Aufstand, bei Verbrechen dann, wenn es galt, die schnelle Verfolgung und Ergreifen des Schuldigen ins Werk zu setzen, bei Beginn des Malefizverfahrens.

Eingekerkert in den Türmen wurden schedliche Leute von der Haftnahme bis zur Gerichtsverhandlung, sodann zur Einkerkerung Verurteilte, wobei es manchmal Spezialkerker für Verbrecher verschiedener Art, für die beiden Geschlechter, für patrizische Verbrecher und für Verbrecher aus bestimmten Zünften gab. Ebenso wurden in einem Turme diejenigen verwahrt, welche die Strafe des Henkers zu erwarten hatten, sowie auch Folterungen darin vorgenommen wurden.

Turmnamen sind benannt entweder nach der Bauform: lang, hoch, rund, Mehlsack; oder nach der Farbe des Daches oder Gemäuers: grün, rot, blau, weiss, oder nach den Handwerkern, die in ihrer Nähe angesessen waren. Viele Türme aber sind nach Tieren und Bäumen genannt: Adler, Bär, Dach, Hatzel, Papagei, Birke, Tanne u. dgl.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 930-935.
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