Alter

[139] Alter, gewöhnlich die Bezeichnung für die letzte Periode des Lebens, sofern dasselbe sich der als normal angenommenen Gränze nähert; in physiologischer Beziehung die Zahl der von der Geburt an verflossenen Jahre; man theilt es gewöhnlich in 6 Perioden: Erstes Kindesalter von der Geburt bis zum 6. Jahre; zweites vom 6. bis 16. Jahre; Jugendalter vom 16. bis zum 24. Jahre; reifes Alter vom 24. bis 50. Jahre; Uebergangsalter 50. bis 60. Jahre; Greisenalter vom 60. an. – Alle Rechte nehmen auf das Alter Rücksicht, indem an dessen verschiedene Perioden die Befähigung zu verschiedenen rechtlichen Handlungen geknüpft ist; auch in crimineller Beziehung ist das Alter von großer Bedeutung. Die Kirche hat in ihrem Rechte bei allen Akten u. Verhältnissen, an denen sie betheiligt ist, für die betreffenden Personen ein bestimmtes A., das canonische, festgesetzt, so namentlich für die clericalischen Weihen und die religiösen Gelübde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 139.
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