Angarien

[185] Angarien, Frohndienste, die der Unterthan dem röm. Kaiser zu leisten hatte, namentlich Gespanne für den Kaiser, wenn er reiste, zur Fortbringung seines Gefolges und Gepäckes; im Mittelalter die Frohnen, zu welchen die Grundholden gegen ihre Gutsherren verpflichtet waren. In Zins verwandelt mußten die A. an den Quatemberfasttagen entrichtet werden, daher hießen diese selbst A. Im Seerechte Angarie oder Angariation die Beschlagnahme befrachteter Schiffe, die wieder ausgeladen und der Regierung zu Dienst gestellt werden müssen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 185.
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