Angarĭen

[484] Angarĭen (v. gr.), 1) das Postreiten der Eilboten (Angări), ursprünglich in Persien (s.d. [Ant.] u. Post), dann auch zur Kaiserzeit im römischen Reich; bei den römischen Kaisern waren sämtliche Unterthanen nach diesem Frohndienstrechte (Ius angariae) verbunden, Wagen, Last- u. Zugvieh zur Fortbringung des Kaisers u. seines Gefolges u. Gepäckes herzugeben. 2) Fuhren, Botenläufe etc., welche die Unterthanen dem Fürsten, Vasallen dem Lehnsherrn als Frohndienste leisteten; 3) im Mittelalter überhaupt Unterthanenleistungen, z.B. die an den Quatembern u. den 3tägigen Fasten zu erlegenden Steuern; u. 4) diese Termine selbst; 5) Sattel- od. Hundetragen (s.d.) als Strafe; 6) Recht der A., jetzt nur das Recht, welches ein Staat in Kriegszeiten in Anspruch nimmt, sowohl die Schiffe der eigenen Unterthanen, als auch der Fremden zu seiner eigenen Benutzung zurückzuhalten. Daher Angarlatton, Beschlag, auf schon befrachtete, zum Dienst der Regierung requirirte u. daher wieder auszuladende Schiffe gelegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 484.
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