[511]Beschockte Rittergüter, in Sachsen solche, welche den gewöhnlichen Grundsteuern und Grundlasten der Landgüter unterworfen sind, aber auch Ritterpfandsgeld entrichten.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 511.