[173] Commission, ein Auftrag oder auch die Beauftragten selbst. Commissionär, wer den Auftrag erhält, Comittent, wer ihn ertheilt; auch der Wähler eines Deputirten; C.sbureau, [173] Anstalt, wo Aufträge gegen Bezahlung besorgt werden; C.shandel, der Handelsverkehr, wo ein Kaufmann im Auftrag eines Andern Waaren absetzt oder einkauft oder überhaupt kaufmännische Geschäfte besorgt, z.B. Versicherungen etc. u. dafür eine Provision, C.sgebühren erhält.