Eberstein

[487] Eberstein, Alt-Eberstein, Burgruine, 1 St. nordöstl. von Baden-Baden (s. d. A.) entfernt, auf einem Felsenkegel des Gebirgszuges zwischen der Oosbach und Murg, 1296' über dem Meere mit herrlicher Aussicht ins Rheinthal. E. war der Sitz der Grafen von E., bis diese im 13. Jahrh. Neu-E. im Murgthal oberhalb Gernsbach erbauten. Alt-E. zerfiel im 16., Neu-E. im 18. Jahrh, letzteres wurde jedoch seit 1798 wieder hergestellt und ist jetzt eine Sommerresidenz der großherzogl. Familie. Der Namen des von Uhland und andern besungenen Geschlechtes der Grafen von E. erscheint zum erstenmal urkundlich 940; als eigentlicher Stammvater gilt Berthold I., dessen Tochter um 1085 einen Herrn von Zollern heirathete. Im 13. Jahrh. umfaßte die Grafschaft E. außer den Burgen Alt- u. Neu-E. noch Muggensturm, Rosenstein, die heutige Amtsstadt Forbach im Murgthal und 11 Ortschaften, ein heute von etwa 13000 Menschen bewohntes Gebiet. Im 14. Jahrh. war Wolf (Wolfram) von [487] E. Hauptmann des Schleglerbundes, kämpfte nach dem bekannten Ueberfall im Wildbad 15 Jahre gegen Würtemberg, wurde endlich Söldnerhauptmann der Stadt Speier um 1000 Gulden Jahresgehalt und st. 1395 tief verschuldet. Im 16. Jahrh. theilte sich das Geschlecht in eine kath. und prot. Linie, die sich gegenseitig anfeindeten, bis es 1660 mit dem Grafen Kasimir ausstarb. In das Gebiet theilten sich Speier, Baden und Würtemberg, bis es durch den Lüneviller Frieden ganz an Baden kam. – Ein gleichnamiges, doch minder berühmtes Grafengeschlecht, dessen Stammburg im heutigen bayer. Landgericht Hilters bei Fulda gelegen sein soll, blühte vom 12.–14. Jahrh. in Franken, ein Zweig desselben war in Niedersachsen und Westfalen reich begütert und ihm gehörte an: Ernst Albrecht, geb. 1605, welcher im 30jähr. Kriege bald dieser bald jener Partei diente und 1676 als Generalissimus der Truppen des Kurfürsten von Sachsen st. Jetzt bestehen nur noch 2 Freiherrenfamilien von E., E.-Horla u. E.-Morungen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 487-488.
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