Gau [1]

[25] Gau, im mittelalterl. Latein pagus, im alten Deutschland ein polit. Bezirk, in welchem ein von dem Könige ernannter Graf Gericht hielt, die königl. Gefälle einzog und in Kriegszeiten die Heerbannpflichtigen aufbot. Als die Grafschaft aus einem Amte zu einem Herrschaftsbezirke wurde, verlor sich der [25] Name G. meistentheils, hat sich jedoch im südwestl. Deutschland noch vielfach erhalten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 25-26.
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