In partibus infidelium

[419] In partibus infidelium, lat., in Gegenden der Ungläubigen; Bischöfe i. p. (i.) heißen seit den Zeiten der Kreuzzüge Bischöfe für solche Diöcesen, welche nur dem Namen nach existiren, weil die Ungläubigen daselbst Obmacht gewonnen haben und die Gläubigen unterdrückt wurden oder gar nicht mehr vorhanden sind. Ein Bischof i. p. (i). ist somit nur ein Titularbischof, deren es besonders für das Morgenland viele gibt; es ist ein Ehrentitel, welcher wirklichen Bischöfen häufig verliehen wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 419.
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