Ordalien

[409] Ordalien (Urtheile), Gottesurtheile, im Mittelalter bei german. Völkern ein gerichtliches Verfahren, wo je nach dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Gefahr die Unschuld od. Schuld eines Angeklagten als erwiesen angesehen wurde. Das Verfahren ist heidnischen Ursprungs u. erhielt sich trotz der Gegenwirkung des Papstes bis in das 15. Jahrh., als Hexenprobe sogar bis in das 17. Für Männer war der gerichtliche Zweikampf gewöhnlich, für Weiber die Feuerprobe (Weggehen über glühende Pflugscharen, Durchgehen zwischen 2 brennenden Holzstößen, Eintauchen der Hand in siedendes Oel etc.), die Wasserprobe besonders bei vermeintlichen Hexen, die sinken mußten, wenn sie unschuldig waren etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 409.
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