Orden [2]

[410] Orden (weltliche), ursprünglich den geistlichen O. nachgebildete Vereine od. Bruderschaften von ritterlichen Personen mit eigenen Vorstehern, Regeln etc.; später behielten sich die Souveräne das Recht der O.sstiftung und O.saufnahme vor. Gegenwärtig verleihen die Souveräne O.szeichen (oder O.) als Auszeichnung für militärische oder bürgerliche Verdienste, womit öfters ein bestimmtes Einkommen, aber in der Regel keine besondere Berechtigung verbunden ist; doch gewähren mehrere O. den Mitgliedern bürgerlichen Standes persönlichen Adel. Alle O. haben ihre Stufen od. Klassen u. dem entsprechende Arten des O.szeichens.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 410.
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