[481] Peculium, lat., Sondergut: so der Sparhafen des Mannes für Nothzeiten, das vorbehaltene Frauenvermögen; namentlich aber das Vermögen, das ein Sklave oder Hauskind vom Herrn oder Vater abgesondert zur eigenen Verwaltung erhalten hat. P. castrense, erworben im Kriegsdienst; p. quasi castrense, erworben durch Amt, Advocatur, geistliche Pfründe und Fürstengeschenk; p. adventitium, sonstwie erworben ohne Zuthun des Vaters; p. profectitium, aus einem vom Vater gegebenen Handelscapital erworben.