Pfründe

[519] Pfründe, Präbende, vom lat. praebenda, das mit einem Kirchenamte verbundene Einkommen, näher als Canonicats-, Kaplanei-P. u.s.f. unterschieden. Vom beneficium ecclesiasticum unterscheidet sich die P. nur, insofern letzterer Ausdruck sowohl das Kirchenamt selber als wie das Einkommen bezeichnet und insofern die Beneficiaten stets auf den Ertrag von Grundstücken, die Pfründner auf monatliche und jährliche Reichnisse überhaupt angewiesen sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 519.
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