[179] Selbstmord (suicidium), Ertödtung des eigenen Lebens durch freien Willen, ist eine unchristliche u. verwerfliche Handlung, ein Eingriff in das Gericht Gottes, daher die Kirche dem unbußfertig gestorbenen Selbstmörder das kirchliche Begräbniß versagt; anders verhält es sich, wenn der Selbstmörder durch Geisteskrankheit in einen unzurechnungsfähigen Zustand versetzt war. Bei den Stoikern war der S. erlaubt und dann sogar Pflicht, wenn der Einzelne zu einem nach seinen Begriffen unwürdigen Dasein gezwungen werden sollte. Vgl. Schopenhauer.