Widerruf

[711] Widerruf, 1) eines Rechtsgeschäftes, Schenkung, Testament, Eheversprechen; 2) einer Ehrenbeleidigung, freiwillig od. zufolge Urtheil; 3) der Aussagen und Geständnisse im Strafproceß, wobei aber sorgfältig die Glaubwürdigkeit der frühern od. spätern Angaben zu prüfen ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 711.
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