[49] Abtreibvorrichtungen, in der Luftschiffahrt alle mechanischen Vorrichtungen, die ein Abtreiben eines Ballons von der Windrichtung zum Zwecke haben.
Sofern nicht Motoren und Propeller in besonders konstruierten Ballons, sogenannten Luftschiffen, zur Verwendung gelangen, ist der Zweck nur erreichbar, wenn die Fahrgeschwindigkeit des Ballons vermittelst Schleiftauen auf dem Lande oder Wasser verlangsamt wird und der infolgedessen entstehende Treibwind in schräg gestellten Ballonsegeln aufgefangen und zum Abtrieb benutzt wird. Bei Fahrten über Wasser kann letzteres selbst zum Abtrieb benutzt werden. Man bedient sich hierzu der Abtreibanker (s.d.).
Literatur: Moedebeck, Taschenb. s. Flugtechniker u. Luftschiffer, Berlin 1904.
Moedebeck.