[177] Bogenverband. Die einzelnen Schichten der Gewölbe füllten nach allgemeinen Gesetzen senkrecht zur Druckrichtung stehen; da jedoch die Lage der Mittellinie des Drucks (Stützlinie) eine wechselnde ist, stellt man die Lagerfugen senkrecht zur Wölblinie. Man erhält bei parallelepipedischen Steinen die radiale Stellung durch Anordnung keilförmiger Fugen, was bis zu einem der zehnfachen Bogenstärke entsprechenden kleinsten Halbmesser noch zulässig erscheint. Bei stärkerer Krümmung der Wölblinie müssen die Steine keilförmig zugehauen oder keilförmig gebrannte Steine verwendet werden, was bis zu einem Bogenhalbmesser von der zweifachen Bogenstärke möglich ist. Solange der Bogenhalbmesser im Verhältnis zur Bogenstärke nicht kleiner ist als die angeführten Grenzwerte, können die Schichten in einem dem Pfeilerverbande entsprechenden Endverbande gemauert werden, so daß ein Ueberbinden der Fugen in den einzelnen Schichten stattfindet, wie dies die Fig. 13 für eine Bogenstärke von 1,5 Steinen bei 2 Stein starken Mauern für verschiedene Anordnungen des [177] Anschlags (s.d.) zeigen. Es werden zur Einhaltung des Verbandes viele Dreiquartiere erforderlich, wie es die Schraffur dieser Steine verdeutlicht. Ueber die Ausführung in einzelnen Ringen s. Mauerbogen.
L. v. Willmann.